Nach der derzeitigen Rechtslage ist nur eine lineare AfA auf die Dauer der Nutzungsdauer zulässig. - Kein Nachteil für den Fiskus, aber ein erheblicher Investitionsanreiz wäre die Sofortabschreibung der Anschaffungskosten mit dem abgezinsten Abschreibungsbetrag.
Ein Steuerpflichtiger schafft ein abnutzbares Wirtschaftsgut um 100.000 S an und schreibt es nach § 7 EStG linear auf die Nutzungsdauer von 10 Jahren ab. Daraus ergibt sich ein Abschreibungsbetrag von jährlich 10.000 S.
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