Wirtschaftsrecht

Neue AÖSp Verbesserungen - alte Fehler - Versäumnisse

Peter Csoklich

1. Wohl nicht zuletzt aufgrund wachsender Kritik1) wurden die Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp), die seit der Urfassung 1927 im wesentlichen unverändert blieben2), nunmehr einer Revision unterzogen3). Die wichtigsten Änderungen sollen im Folgenden einer ersten kritischen Würdigung unterzogen werden:

Nach dem neugefaßten § 2 AÖSp sind diese nur mehr auf Geschäfte mit Kaufleuten und Unternehmern, nicht mehr auf Geschäfte mit Verbrauchern iS § 1 KSchG anwendbar; die AÖSp unterliegen daher in Hinkunft auch nicht mehr der Kontrolle durch die Bestimmungen des KSchG4). Ohne nähere vertragliche Ausgestaltung gelten für Verkehrsverträge mit Verbrauchern die entsprechenden Bestimmungen des HGB über Speditions- und Frachtverträge, subsidiär die Bestimmungen des ABGB über Auftrag und Werkvertrag5).

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Artikel-Nr.
RdW 1989, 54

01.02.1989
Heft 2b/1989
Autor/in
Peter Csoklich

RA Mag. Dr. Peter Csoklich studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft in Wien; seit 1993 Partner in der Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft; Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien; Vertreter des ÖRAK in CCBE-Arbeitsgruppen, ua zum Europäischen Vertragsrecht.

Publikationen:

Zahlreiche Publikationen auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, etwa International Encyclopedia of Transport Law – Austria2 (gemeinsam mit Jesser), in: International Encyclopedia of Law (2008); Kommentar zu den österr. Parallelbestimmungen zu §§ 63-65, 72–75 dAktG, in: Münchner Kommentar zum Aktiengesetz3 (2008-2012); Kommentierung der §§ 67-70 AktG in Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz2 (2012); Kommentierung der §§ 407–451 UGB, AÖSp, CMR, in: Jabornegg/Artmann, UGB-Kommentar2 (2010).