Am 22. 12. 2001 hat die Europäische Kommission („Kommission“) die Neufassung der Bekanntmachung über Vereinbarungen von geringer Bedeutung (sog „Bagatellbekanntmachung“ oder „de-minimis-Bekanntmachung“; im Folgenden „neue Bagatellbekanntmachung“) verlautbart1). Darin legt die Kommission fest, wann ihrer Auffassung nach Vereinbarungen zwischen Unternehmen keine spürbare Wettbewerbsbeschränkung gem Art 81 Abs 1 EG-Vertrag bilden und folglich wegen zu geringer Bedeutung nicht unter das Verbot des Art 81 Abs 1 EG-Vertrag fallen. Die neue Bagatellbekanntmachung ersetzt jene aus dem Jahre 19972). Im Kern ist sie gegenüber der Vorgängerregelung großzügiger.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.