Wirtschaftsrecht

Neue „Bagatellbekanntmachung“ der Europäischen Kommission

Markus P. Fellner / Robert Domes

Am 22. 12. 2001 hat die Europäische Kommission („Kommission“) die Neufassung der Bekanntmachung über Vereinbarungen von geringer Bedeutung (sog „Bagatellbekanntmachung“ oder „de-minimis-Bekanntmachung“; im Folgenden „neue Bagatellbekanntmachung“) verlautbart1). Darin legt die Kommission fest, wann ihrer Auffassung nach Vereinbarungen zwischen Unternehmen keine spürbare Wettbewerbsbeschränkung gem Art 81 Abs 1 EG-Vertrag bilden und folglich wegen zu geringer Bedeutung nicht unter das Verbot des Art 81 Abs 1 EG-Vertrag fallen. Die neue Bagatellbekanntmachung ersetzt jene aus dem Jahre 19972). Im Kern ist sie gegenüber der Vorgängerregelung großzügiger.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/339

15.06.2002
Heft 6/2002
Autor/in
Markus Fellner

MMag. Dr. Markus Fellner ist Partner von Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH und Leiter der Praxisbereiche Corporate/M&A, Bankrecht und Finanzierungen und Restrukturierungen. Als Vortragender ist er an verschiedenen Bildungsinstituten tätig und Autor einschlägiger Fachpublikationen in den Bereichen Banking & Finance, Gesellschaftsrecht, Restrukturierungen und Insolvenz.