Wirtschaftsrecht

Neue Baumhaftung - HaftRÄG 2024

Erika Wagner

Seit 1. 5. 2024 ist das Bundesgesetz, mit dem zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen das ABGB geändert wird (Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024), in Kraft. Durch das HaftRÄG 2024 wurde nach § 1319a ABGB die Bestimmung des § 1319b Abs 1-4 eingefügt. Der nachstehende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte sowie die Intention, die mit dieser Bestimmung bezweckt ist. Viele Aspekte der Bestimmung sind noch offen - wie die nachführenden Ausführungen zeigen werden - und bedürfen einer Klarstellung durch die Judikatur. In der Lehre wird die Neuregelung mE zu Recht begrüßt und findet rege Bearbeitung.1

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2024/396

14.08.2024
Heft 8/2024
Autor/in
Erika Wagner

Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner ist Vorständin des Instituts für Umweltrecht und Leiterin der Abteilung Umweltprivatrecht am Institut für Zivilrecht der Johannes Kepler Universität Linz.