Wirtschaftsrecht

Neue Beweislastregel für Handelsvertreter?

Mag. Oliver Walther

Nach der stRsp trägt die Behauptungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des Ausgleichs gem § 24 HVertrG der Handelsvertreter, der auch den Beweis für die Zuführung neuer Kunden - und damit auch für die Neuheit eines Kunden für den Unternehmer - zu führen hat. Von dieser seit jeher gültigen und vom OGH in 9 ObA 57/14v ausdrücklich bestätigten Beweislastregel ist der 8. Senat des OGH in der Entscheidung 8 ObA 59/15g1 abgewichen. Die Begründung des OGH überzeugt nicht.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/230

26.05.2017
Heft 5a/2017
Autor/in
Oliver Walther

Mag. Oliver Walther ist Rechtsanwalt bei Preslmayr Rechtsanwälte. Er berät nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts und in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.