Unternehmen brauchen qualifizierte Arbeitskräfte, in deren Ausbildung oftmals viel Geld investiert wird. Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses können die Ausbildungskosten unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden.
Höchstgerichtliche Rechtsprechung (VwGH) zur Frage der Umsatzsteuerpflicht des Ausbildungskostenrückersatzes liegt - soweit ersichtlich - nicht vor. Auf Anfrage der WKO Tirol vom 8. April 2025 hat das BMF nun folgende Beantwortung auf seiner Homepage (www.bmf.gv.at ) im Bereich "Rechtsnews" unter "Fachinformationen - Umsatzsteuer" veröffentlicht:
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