(Fellner, RdW 2009/259, S. 315)
Nach einer Presseinformation vom 13. 3. 2009 beabsichtige das BMF, die DBA mit den einzelnen Vertragstaaten hinsichtlich eines Informationsaustausches bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf Steuervergehen neu zu verhandeln, wodurch die Bestimmungen des § 38 BWG unberührt bleiben könnten. Dieser Weg, dem Druck auf das österreichische Bankgeheimnis auszuweichen, erscheint nach Ansicht von Fellner nicht gangbar.
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