Der Trend zu länderübergreifenden Absatz- und Beschaffungsmärkten und internationalem Produktionsverbund führt zu einer ansteigenden Mobilität von Gütern, Kapital und Dienstleistungen. Grenzüberschreitende Vermögensverflechtung - häufig im Rahmen transnationaler Unternehmensverbindungen - bedingt im Insolvenzfall aber auch grenzüberschreitenden Gläubigerschutz. Die Vermögensverschiebung über Grenzen darf nicht zum Insolvenzschutz für den Schuldner führen. Dessen Bonität wird bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit auch nicht allein an seinem Inlandsvermögen beurteilt. Die zunehmende Internationalisierung auch der österr Wirtschaft und der nunmehr in Schwung kommende Annäherungsprozeß an die EG veranlassen einen Blick auf die neueren Entwicklungen der komplexen Materie des internationalen Insolvenzrechtes. Ein international-insolvenzrechtlicher Sachverhalt liegt vereinfachend gesagt immer dann vor, wenn sich Vermögen des Gemeinschuldners auch im Ausland befindet. Der Insolvenzverwalter versucht diesfalls, solches Vermögen zur Masse zu ziehen. Ohne ausreichendes staatsvertragliches Rüstzeug bleiben freilich Schritte zur Einbeziehung der auswärtigen Vermögensbestandteile in die inländische Masse schwierig, zumindest aber im Ergebnis oft nicht kostengerecht.
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