(Moser, FJ 9/2008, S. 301)
Die neuen Richtlinien wurden am 12. 2. 2008 durch den EU-Ministerrat beschlossen. Die Änderungen betreffen vor allem die Vorschriften zur Bestimmung des Leistungsortes von Dienstleistungen, das Erstattungsverfahren für einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmer und eine Verordnung zum Informationsaustausch zwischen Verwaltungsbehörden. Die Autorin bespricht die wichtigsten Neuerungen im Bereich der Bestimmung des Leistungsortes von Dienstleistungen und im Vorsteuererstattungsverfahren.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.