(Werdnik, RWZ 2009/21, S. 70)
Die Schlussanträge des Generalanwaltes in der Rs Cartesio deuten lt Werdnik auf einen Wandel der Rsp des EuGH zur Sitzverlegung einer Gesellschaft in einem sog "Wegzugsfall". Der EuGH hat sich aber den Schlussanträgen nicht angeschlossen, sondern seine, in der Rs Daily Mail festgelegte, Meinung aufrechterhalten. Der Autor beleuchtet die EuGH-Rsp zur Sitzverlegung von Gesellschaften und geht dabei auch auf den Status Verabschiedung und Umsetzung der 14. Gesellschaftsrichtlinie zur Verlegung von Gesellschaftssitzen innerhalb der EU ein.
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