(Hilber, UFS 2008/9, S. 277)
Im BGBl I 2008/91 ist das sog "AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz" veröffentlicht worden, mit welchem dem Sozialbetrug laut Hilber zu Leibe gerückt wird. Diese Änderung des ASVG - insbesondere die Einfügung der im Beitrag beschriebenen §§ 67a bis 67d - bringe Haftungsverschärfungen für die Baubranche für den Fall der Beauftragung von Subunternehmern.
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