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Neue Luxusgrenze für PKWs und Kombis

Prof. Dr. Karl E. Bruckner

Am 9. 12. 2004 wurde im BGBl II eine als PKW-Angemessenheitsverordnung (Verordnung des BMF betreffend die Angemessenheit von Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und KombinationskraftwagenBGBl II 2004/466) bezeichnete Verordnung veröffentlicht, mit der erstmals die bisher nur im Erlassweg geregelte sogenannte „Luxusgrenze“ (Angemessenheitsgrenze) für PKWs und Kombis (siehe Rz 4771 EStR 2000) per Verordnung festgeschrieben wird. Weiters wurde damit zusammenhängend auch die Sachbezugsverordnung (BGBl II 2004/467, ebenfalls vom 9. 12. 2004) geändert.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2005/69

01.02.2005
Heft 3/2005
Autor/in
Karl Bruckner

Prof. Dr. Karl E. Bruckner war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer und Partner der BDO Austria GmbH, Wien, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der KWT.