Arbeitsrecht

Neue Möglichkeiten für Schiedsverfahren im Arbeitsrecht?

RA MMag. Dr. Ralf Peschek (LL.M.)

Dieser Beitrag diskutiert die Frage, inwieweit die Neuregelung des§ 9 Abs 2 ASGGden Abschluss von Schiedsvereinbarungen für Geschäftsführungsorgane erleichert und inwieweit es sinnvoll sein kann, potenzielle Streitigkeiten einem Schiedsverfahren zu unterwerfen. Ein besonderes Thema ist die Schiedsfähigkeit.

Mit der Zivilverfahrens-Nov 2002 wurde der Abschluss von Schiedsvereinbarungen im Bereich des Arbeitsrechtes erleichtert. Bisher galt gem § 9 Abs 2 ASGG, dass Kollektivarbeitsrechtsstreitigkeiten überhaupt keiner Schiedsvereinbarung zugänglich waren und dass individualarbeitsrechtliche Streitigkeiten nur dann vor ein Schiedsgericht gebracht werden konnten, wenn die Streitigkeit bereits entstanden war. Dies führt in der Praxis dazu, dass Schiedsverfahren im Arbeitsrecht eine Rarität sind. Seit 1. 1. 2003 ist es aufgrund einer Änderung des § 9 Abs 2 ASGG möglich, dass für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder einer Kapitalgesellschaft Schiedsvereinbarungen auch für zukünftige individualarbeitsrechtliche Streitigkeiten abgeschlossen werden können. Für „normale“ Arbeitnehmer können weiterhin nur bereits entstandene Streitigkeiten vor ein Schiedsgericht gebracht werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/131

17.03.2003
Heft 3/2003
Autor/in
Ralf Peschek

RA MMag. Dr. Ralf Peschek, LL.M., ist Experte für HR-relevante Rechtsfragen. Er ist Partner bei Wolf Theiss und Leiter deren internationaler Praxisgruppe für Arbeitsrecht in 13 CEE und SEE Ländern. Seit 2022 ist er der österreichische Vertreter im Management Board der EELA (European Employment Lawyers Association). Er beschäftigt sich in seiner Praxis mit Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, Restrukturierungen und Sozialplänen, Managerhaftung, Mitbestimmungsrechten von Arbeitnehmern, der Vertretung von Klienten vor Gerichten und Behörden und Pensions- und Vergütungsthemen.