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Neue Pauschalierungsverordnung zur Land- und Forstwirtschaft

Mag. Dr. Gerhard Petschnigg

Die wesentlichen Änderungen aufgrund der neuen Pauschalierungsverordnung gelten erst ab der Veranlagung 1998. So wurden die pauschalen Gewinnsätze für die Forst- und Almwirtschaft angehoben; für die Landwirtschaft gibt es nunmehr eine Staffelung abhängig von der Höhe des Einheitswertes. Neu ist ab 1998 die ESt-Pflicht für Einkünfte aus dem Mostbuschenschank sowie für Einkünfte aus der Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten auch bei Betrieben mit einem land- und forstwirtschaftlichen Einheitswert bis S 900.000,-.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1998, 198

01.05.1998
Heft 9/1998
Autor/in
Gerhard Petschnigg

Dr. Gerhard Petschnigg ist Fachvorstand des Finanzamts Spittal Villach.