In ÖStZ 2013/751 wurden die neuen Grundlagen für die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeitsvermutung bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen dargestellt. Die umfassenden Maßnahmen, durch welche deren Einhaltung durch die Finanzpolizei und BP vollzogen wird, wurden in ÖStZ 2013/792 besprochen. Durch die Kontrollen werden wichtige Informationen zur Risikobeurteilung erlangt, aber auch höchstwahrscheinlich unverfälschte Kassendaten. Mithilfe dieser sind auf einfachem Wege aussagekräftige Plausibilitätsprüfungen von Primärdaten im Rechenwerk möglich, die anders als die meisten modernen und mathematisch ausgerichteten Prüfungsmethoden nicht auf externen Vergleichsstrukturen aufbauen müssen. Die Daten des Steuerpflichtigen werden einem intensiven inneren Betriebsvergleich unterworfen, der Plausibilitäten rasch bestätigen kann oder strukturelle Differenzen - vorweg ohne Einsatz von wegen fraglicher Gültigkeit angreifbaren Sollmodellen - ausweist. Zusätzlich sind die Echtdaten auch im Schätzungsfall als Parameter für echte Größenordnungen verwertbar.
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