Steuerrecht

Neue Rechtsprechung zum Firmenwert! - Firmenwert in Zukunft abschreibbar?

Werner Doralt

Die Abnutzbarkeit eines Firmenwertes ist „dann zu verneinen, wenn die Wertkomponenten, auf denen der Firmenwert beruht, zum überwiegenden Teil nicht auf die persönlichen unternehmerischen Fähigkeiten und Leistungen des Rechtsvorgängers zurückzuführen sind“. Bleibt der erworbene Firmenwert auch dann erhalten, „wenn beim Rechtsnachfolger jene persönlichen unternehmerischen Fähigkeiten und Leistungen weggedacht werden, die üblicherweise für den wirtschaftlichen Erfolg einer Unternehmertätigkeit kennzeichnend sind“, dann ist er nicht abnutzbar (VwGH 3. 12. 1986, 84/13/0289). Der Firmenwert ist also dann abnutzbar, wenn er ohne die persönlichen unternehmerischen Leistungen schwinden würde.

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Artikel-Nr.
RdW 1987, 345

01.10.1987
Heft 10a/1987
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.