Wirtschaftsrecht

Neue Regeln für vertragliche ZessionsverbotePrivatautonomie contra Verkehrsschutz - Schuldnerinteressen contra Gläubigerinteressen

RA Dr. Clemens Grünzweig

Mit dem neuen Zessionsrechts-Änderungsgesetz1) werden Zulässigkeit und Wirkung vertraglicher Abtretungsverbote zwischen Unternehmern erheblich eingeschränkt. Im Beitrag werden die neuen Regelungen vorgestellt und die zu erwartenden Auswirkungen in der Praxis kritisch beleuchtet.

1. Ausgangslage

Gem § 1393 ABGB können Forderungsrechte grundsätzlich Gegenstand der Abtretung (Zession) sein. Durch die Zession ändert sich die Person des Gläubigers, das Schuldverhältnis bleibt jedoch inhaltlich unverändert2). Der Schuldner (Debitor Zessus) hat gegen den Neugläubiger (Übernehmer, Zessionar) dieselben Einwendungen, wie er sie gegen den Altgläubiger (Überträger, Zedent) hatte (§ 1396 ABGB).

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Artikel-Nr.
RdW 2005/439

15.07.2005
Heft 7/2005
Autor/in
Clemens Grünzweig

Dr. Clemens Grünzweig ist Rechtsanwalt und Partner bei Eiselsberg Rechtsanwälte Gmbh in Wien (www.eiselsberg.at). Er ist schwerpunktmäßig im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Medien- und Wettbewerbsrecht sowie im Vertragsrecht tätig. Er ist Autor einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Beiträge in Fachzeitschriften.

Publikationen:

Markenrecht – Praxiskommentar zum Markenschutzgesetz, Loseblattwerk, Stand: 8. Lfg; Mai 2014