Das BFGjournal 2023, 14, habe sich eingehend mit dem Erk v 15. 12. 2022, Ro 2022/13/0031 befasst, mit dem der VwGH erstmals über die Rechtmäßigkeit von zwei Rekursentscheidungen des BFG im Verfahren zur abgabenbehördlichen Konteneinschau entschieden hätte. Aufgrund der Aufhebung dieser beiden Rekursentscheidungen durch den VwGH hätte das BFG nun erneut durch den Senat über die Rekurse zu entscheiden gehabt; und wieder habe sich das BFG in beiden Fällen ausgesprochen, dass die Konteneinschau zu Unrecht bewilligt worden wäre. Nach Ansicht des BFG hätten die beiden schriftlichen Auskunftsverlangen deshalb nicht bewilligt werden dürfen, weil einzelne Inhalte nicht bewilligungsfähig gewesen wären.
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