Die ÖGK setzt ab 1. 4. 2022 im Bereich der
zwischenstaatlichen Sozialversicherung für die Ausstellung von Bescheinigungen bei
Auslandsentsendungen von Dienstnehmern ein neues Softwareprodukt ein. Betroffen sind
Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung A1 für Entsendungen in einen EU- oder
EWR-Mitgliedstaat, in die Schweiz und in das Vereinigte Königreich sowie Anträge auf
Ausstellung einer Entsendebescheinigung für Entsendungen in einen Vertragsstaat.
( Quelle: ÖGK-Newsletter für
Dienstgeber Nr 4/April 2022)
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.