Steuerrecht

Neue Steuerbefreiung für Kunstpreise und Stipendien - ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit?

Oliver Herzog

In seinem letzten Gesetzesbeschluss vor der Sommerpause hat das Plenum des Nationalrates Preise, Förderungen und Stipendien für Kunstschaffende von der Einkommensteuer befreit. Wer diese Befreiung im EStG (etwa im § 3) sucht, wird auch in künftigen Gesetzesausgaben vergeblich blättern. Die Befreiung wurde vielmehr im Kunstförderungsgesetz „versteckt“, der Gesetzesbeschluss ist auch nicht im Finanzausschuss, sondern im Kulturausschuss des Parlaments vorbereitet und dort einstimmig beschlossen worden.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 474

15.08.1997
Heft 8a/1997
Autor/in
Oliver Herzog

Dr. Oliver Herzog ist Mitarbeiter in der Abteilung Einkommen-/Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen.