(Prodinger, SWK 7/2010, S 330)
Zunächst hob der VwGH den Bescheid des UFS, in dem dieser einen Opel Zafira als Kleinbus anerkannt hatte, auf. Im weiteren Rechtsgang stellt der UFS fest, dass ein Opel Zafira zwar ein kastenwagenförmiges Äußeres habe, es aber an der geforderten (ausreichend bequemen) Beförderungsmöglichkeit für sieben Personen samt minimalem Gepäck fehle. Die dagegen erhobene Beschwerde wies der VwGH ab. Nach Prodinger übersehe der VwGH nach wie vor, dass nach Erlass und VO auf die zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abgestellt werde.
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