(Urban, FJ 5/2009, S. 192)
Mit 1. 1. 2009 trat die Urprodukteverordnung, BGBl II 2008/410, in Kraft und beinhaltet zahlreiche Änderungen für Landwirte, die be- und verarbeitete Produkte verkaufen ("Direktvermarkter"). Die Änderungen betreffen die gewerberechtliche Abgrenzung zwischen Urprodukte und be- und verarbeiteten Produkte. Darüber hinaus sind vor allem steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen zu beachten.
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