Der VwGH hat jüngst über aktuell diskutierte Fragen der einkommensteuerlichen Behandlung von Mischaufwendungen abgesprochen. Während der VwGH seine bisherige ständige Rechtsprechungslinie zu gemischt veranlassten Aufwendungen unverändert beibehält, entwickelt er für die Kosten einer gemischt veranlassten Reise eine neue Sichtweise.
In Deutschland hat der BFH mit Beschluss des Großen Senates vom 21. 9. 2009, GrS 1/06,1 über die Aufteilbarkeit der Kosten einer gemischt veranlassten Reise nach deutschem Einkommensteuerrecht abgesprochen. Im Begründungsteil dieses Beschlusses entwickelt der BFH allgemeine Aussagen zur einkommensteuerlichen Absetzbarkeit gemischt veranlasster Aufwendungen.
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