Steuerrecht aktuell

Neue VwGH-Rechtsprechung zum Aufteilungsverbot bei Reisen

Univ.-Prof. HR Dr. Nikolaus Zorn

Der VwGH hat jüngst über aktuell diskutierte Fragen der einkommensteuerlichen Behandlung von Mischaufwendungen abgesprochen. Während der VwGH seine bisherige ständige Rechtsprechungslinie zu gemischt veranlassten Aufwendungen unverändert beibehält, entwickelt er für die Kosten einer gemischt veranlassten Reise eine neue Sichtweise.

In Deutschland hat der BFH mit Beschluss des Großen Senates vom 21. 9. 2009, GrS 1/06,1 über die Aufteilbarkeit der Kosten einer gemischt veranlassten Reise nach deutschem Einkommensteuerrecht abgesprochen. Im Begründungsteil dieses Beschlusses entwickelt der BFH allgemeine Aussagen zur einkommensteuerlichen Absetzbarkeit gemischt veranlasster Aufwendungen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2011/215

15.03.2011
Heft 6/2011
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.