Nach hA kann der Kunde dem Kartenaussteller im Kreditkartengeschäft keine Einwendungen aus dem Valutaverhältnis entgegenhalten. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob die Revision der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie daran etwas ändert, und untersucht Gestaltungsspielräume des österreichischen Umsetzungsgesetzgebers.
Das Kreditkartengeschäft beruht nach einhelliger Ansicht auf einer Anweisungskonstruktion (§§ 1400 ff ABGB).1 Im Lehrbuch sind dabei meist drei Parteien involviert:2 Der Karteninhaber ermächtigt das Kartenunternehmen im Deckungsverhältnis, im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Karteninhabers an das Vertragsunternehmen zu leisten.3 Gleichzeitig ermächtigt der Karteninhaber das Vertragsunternehmen, im Einlösungsverhältnis die Zahlung vom Kartenunternehmen einzuheben.4 Durch die vom Willen des Karteninhabers getragene Zahlung wird die
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.