Der 23-seitige Erlass betrifft die Quotenregelung gemäß § 134a BAO idgF BGBl I 2024/56 und der Quotenregelungsverordnung BGBl II 2023/370 zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl II 2024/146. Es werden
die Eigenschaften der Quotenregelung,die Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme,die Folgen bei Nichteinhaltung der Bedingungen für deren InanspruchnahmeNoch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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