Mit dem am 5. 6. 2024 im BGBl kundgemachten Grace-Period-Gesetz sei die Bundesabgabenordnung (BAO) um einen weiteren Tax-Compliance-Mechanismus ergänzt worden. Die Begleitung einer Unternehmensübertragung (§ 153h bis § 153l BAO) solle Familien bei der Übertragung ihres Unternehmens Rechts- und Planungssicherheit bieten. Die Regelung bediene sich gewisser Elemente der begleitenden Kontrolle (§ 153a bis § 153g BAO), habe aber einen anderen Adressatenkreis. Sie trete mit 1. 12. 2024 in Kraft.
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