Steuerrecht aktuell

Neuerliche Diskriminierung der Arbeitskräfteüberlasser durch das AbgÄG 2014

Mag. Stefan Haas

Dass die österreichische Finanzverwaltung dem Rechtsinstitut der Arbeitskräfteüberlassung mitunter sehr kritisch gegenübersteht, zeigt sich durch eine Reihe von Sonderbestimmungen, wie beispielsweise die abweichend definierte Kommunalsteuerbemessungsgrundlage im Falle der Überlassung ausländischer Arbeitskräfte oder die "Auftraggeberhaftung" im Bereich der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Durch das AbgÄG 2014 wurde dieser Katalog um eine weitere Bestimmung in § 20 Abs 1 Z 7 lit a EStG ergänzt, wonach das Gestellungsentgelt nur noch abzugsfähig sein soll, wenn dieses den Betrag von € 500.000 p.a. nicht übersteigt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2014/312

02.05.2014
Heft 9/2014
Autor/in
Stefan Haas

StB Dr. Stefan Haas ist Geschäftsführer einer international tätigen Steuerberatungskanzlei in Oberösterreich.