Arbeitsrecht

Neuerliches Berufsunfähigkeitsverfahren - Vorlage an den EuGH oder res iudicata?

Reinhard Resch

Entscheiden alle innerstaatlichen Instanzen gemeinschaftsrechtswidrig (ohne Vorlage an den EuGH), stellt sich die Frage, ob bei einem neuerlichen Verfahren (konkret: Berufsunfähigkeitspension) der nationale Richter an die europarechtswidrige Vorentscheidung gebunden ist. Der vorliegende Beitrag verneint eine solche Bindung.

Der OGH hat mit Urteil1) dem Kläger Hans D den Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension deshalb versagt, weil er zwar (möglicherweise) durch einen Arbeitsunfall berufsunfähig geworden ist, dieser Unfall aber deshalb nicht zu berücksichtigen sei, weil ihn der Kläger in der BRD erlitten hatte. Da er nie Wander-AN iSd EU-Verordnungen zur Sozialen Sicherheit war (er ist vor dem 1. 1. 1994, also dem EWR-Beitritt, nach Österreich zurückgekehrt), verneinte der OGH die Geltung der V 1408/71 auf den vorliegenden Fall, berücksichtigte den Arbeitsunfall in der BRD nicht und kam damit zum Ergebnis, dass rein nach innerstaatlichem Recht die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitspension nicht vorliegen und verneinte daher den Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1999, 415

15.06.1999
Heft 6/1999
Autor/in
Reinhard Resch

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch ist Universitätsprofessor für Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Johannes Kepler Universität Linz.