Der Umfang der in Ö zur Geldwäscheprävention geforderten Offenlegung von Daten und Dokumenten sei in den letzten Jahren laufend erhöht worden, zuletzt mit den seit Juli 2024 in Kraft getretenen neuen Meldepflichten der WiEReG-Novelle (BGBl I 2023/97). Bereits Mitte Oktober 2024 habe das BMF den Entwurf einer weiteren WiEReG-Novelle im Rahmen eines FM-GwG-Anpassungsgesetzes vorgelegt, mit dem die den Rechtsträgern auferlegten Sorgfalts- und Meldepflichten weiter verschärft und deutlich ausgeweitet worden seien. Dies bedeute, dass Teile des von der EU beschlossenen Geldwäsche-Pakets bereits Jahre vor dessen Wirksamwerden im Juli 2027 von Ö verbindlich umgesetzt würden.
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