Der Gesetzgeber hat mit BGBl I 2013/137 das Überbrückungsgeld im BUAG eingeführt und dieses mit BGBl I 2014/68 novelliert. Im Folgenden soll die neue Rechtslage unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen dargestellt werden. Dieser Beitrag ist als Aktualisierung zum Aufsatz RdW 2013/545 zu sehen, sodass die dort schon behandelten Fragen hier nicht neuerlich besprochen werden, sofern sie nicht von der Novelle betroffen sind.
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