Wirtschaftsrecht

Neuerungen des Publizitätsregimes im Gesellschaftsrecht

Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M.

Der Beitrag setzt sich mit der Änderung der Aktionärsrechte-Richtlinie (Schwerpunkt: Geschäfte mit nahestehenden Personen) und der Frage auseinander, ob Gesellschafter über das WiEReG zusätzliche Auskunftsverlangen geltend machen können.

Publizität, namentlich Beteiligungspublizität, ist - für sich allein genommen - wenig interessant. Zu fragen ist daher immer, was damit erreicht wird, wem die Information also dabei hilft, über zukünftiges Handeln oder Unterlassen wegen besserer Informationslage rationaler zu entscheiden. Verhaltensrelevantes Wissen der Gesellschaft zB wirkt sich, von Verzerrungen wegen der Beteiligungsstruktur abgesehen, zugunsten aller Gesellschafter aus. Entsprechendes gilt, wenn Gesellschafter, besonders Angehörige der Minderheit, so zu informieren sind, dass Rechte aus der Beteiligung effektiver wahrgenommen oder über zukünftiges Anlageverhalten rationaler entschieden werden kann.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/173

15.04.2019
Heft 4/2019
Autor/in
Hans-Georg Koppensteiner

Em o. Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M. (Berkeley), ist an der Universität Salzburg tätig. Er war Gastprofessor an verschiedenen ausländischen Universitäten und ist wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.