Das 2. Stabilitätsgesetz 2012 (2. StabG 2012)1 bringt unter anderem Änderungen im AktG und UGB. Sie betreffen zum einen die Bezüge der Vorstandsmitglieder und zum anderen die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die neue Rechtslage.
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Dr. Stephan Frotz ist Rechtsanwalt und Partner der Frotz Rechtsanwälte OG mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht. Neben seiner Tätigkeit als Fachautor ist er Vortragender bei Fachtagungen und Seminaren.
Verschiedene Publikationen, zuletzt etwa Frotz/Kaufmann, Praxiskommentar Grenzüberschreitende Verschmelzungen, und Seminartätigkeit, insb zur Vorstands-, Geschäftsführer- und Aufsichtsratshaftung.