Das 2. Stabilitätsgesetz 2012 (2. StabG 2012)1 bringt unter anderem Änderungen im AktG und UGB. Sie betreffen zum einen die Bezüge der Vorstandsmitglieder und zum anderen die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die neue Rechtslage.
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