Mit dem am 4. Juli 2018 im Nationalrat beschlossenen Jahressteuergesetz 2018 werden "Klarstellungen" im Hinblick auf die Frage der grundstücksbesitzenden Gesellschaft bei Anteilsübertragungen gem § 1 Abs 2a GrEStG und Anteilsvereinigungen gem § 1 Abs 3 GrEStG gesetzlich verankert. Zudem werden Ergänzungen an der Differenzbesteuerung in § 1 Abs 5 GrEStG vorgenommen. Diese ausgewählten Änderungen sollen im folgenden Beitrag dargestellt und deren Auswirkungen analysiert werden.
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