Wirtschaftsrecht

Neuerungen im internationalen Lufttransportrecht

RA Dr. Peter Csoklich

Das Montrealer Abkommen, das das Warschauer Abkommen ersetzt, ist für Österreich am 28. 6. 2004 wirksam geworden. Die wesentlichen Änderungen sollen dargestellt werden.

Das private Lufttransportrecht war schon früh durch eine praktisch weltweite Rechtsvereinheitlichung geprägt: Bereits 1929 ist das Warschauer Abkommen unterzeichnet worden, das wesentliche mit dem Vertrag über die Beförderung von Personen und Reisegepäck bzw Gütern durch Luftfahrzeuge verbundene Fragen, insb die Haftung des Luftfrachtführers für Verlust, Körperverletzung und Tod, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck bzw Gütern sowie für Verspätung regelt.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/591

15.11.2004
Heft 11/2004
Autor/in
Peter Csoklich

RA Mag. Dr. Peter Csoklich studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft in Wien; seit 1993 Partner in der Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft; Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien; Vertreter des ÖRAK in CCBE-Arbeitsgruppen, ua zum Europäischen Vertragsrecht.

Publikationen:

Zahlreiche Publikationen auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, etwa International Encyclopedia of Transport Law – Austria2 (gemeinsam mit Jesser), in: International Encyclopedia of Law (2008); Kommentar zu den österr. Parallelbestimmungen zu §§ 63-65, 72–75 dAktG, in: Münchner Kommentar zum Aktiengesetz3 (2008-2012); Kommentierung der §§ 67-70 AktG in Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz2 (2012); Kommentierung der §§ 407–451 UGB, AÖSp, CMR, in: Jabornegg/Artmann, UGB-Kommentar2 (2010).