Mit 1. 1. 2016 werden die neuen DBA mit Montenegro (Abkommen vom 16. 6. 2014, BGBl III 2015/51) und Chile (Abkommen vom 6. 12. 2012, BGBl III 2015/140) wirksam. Am 1. 2. 2016 tritt ferner das DBA mit Turkmenistan (Abkommen vom 12. 5. 2015, BGBl III 2015/185) in Kraft, welches erstmals auf das Jahr 2017 Anwendung finden wird. Eine ausführliche Besprechung dieser Abkommen erscheint demnächst in der ÖStZ. Am 1. 3. 2016 wird nach mehrjähriger Legisvakanz auch das bereits am 10. 9. 2009 unterzeichnete Abänderungsprotokoll zum DBA-Belgien (BGBl III 2016/7) in Kraft treten und erstmals auf das Jahr 2017 Anwendung finden. Damit wird nun im Verhältnis zu Belgien auch auf DBA-Ebene der OECD-Standard bei Auskunftsersuchen vollinhaltlich hergestellt. Auf EU-rechtlicher Ebene bestand dieser Rechtszustand im Wesentlichen bereits seit 1. 1. 2013. Ab 1. 1. 2016 findet auch das Abänderungsprotokoll zum DBA-Belarus (BGBl III 2015/129) erstmals Anwendung, womit auch im Verhältnis zu Belarus der OECD-Amtshilfestandard vollinhaltlich umgesetzt werden konnte.
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