In der Sondersitzung des Nationalrates im November 1995 wurde ua eine Sonderregelung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern am 8. Dezember
1), dasSozialrechts-Änderungsgesetz 1995
2), das Änderungen des BUAG, IESG, UrlG, AKG, GSVG, ASVG und BKUG vorsieht, eine Novelle zumAIG 19933) und dasAntimissbrauchsgesetz4), das Änderungen des AuslBG, ASVG und AVRAG enthält, beschlossen.
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Artikel-Nr.
RdW 1996, 65
15.02.1996
Heft 2/1996
Autor/in
Foto: Privat
Mag. Dr. Monika Drs ist ao. Universitätsprofessorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie beschäftigt sich in ihren Publikationen und Vorträgen ua auch immer wieder mit Fragen des Betriebspensionsrechts.
Publikationen (Auswahl):
Kommentierung diverser Paragraphen im „Zellern Kommentar zum Arbeitsrecht“2 (2011); „Allgemeiner Kündigungs- und Entlassungsschutz, Neuerungen durch die kleine ArbVG-Novelle BGBl I 2010/101“, in Resch, „Kündigungs- und Entlassungsschutz: Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung“ (2012) 15 ff; „Arbeitsrechtliche Instrumentarien zur Beschäftigungssicherung“, in Resch, „Beschäftigungssicherung in der Wirtschaftskrise“ (2009) 17; Arbeits- und Sozialrecht, Lernen – Üben – Wissen (2009); Betriebspensionsrecht (Hrsg und Mitautorin, 2008).