Das Arbeitsmarktpaket 2009
Um die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftskrise zu mildern, wurde das "Arbeitsmarktpaket 2009"1 beschlossen. Dieses sieht in Fortsetzung des erst im März dieses Jahres erlassenen Beschäftigungsförderungsgesetzes 20092 ein weiteres Maßnahmenpaket zur Krisenbewältigung vor. Kernpunkte sind Verbesserungen bei der Kurzarbeit, der Altersteilzeit, der Bildungskarenz, beim Solidaritätsprämienmodell sowie die Einrichtung einer neuen Jugendstiftung, aber auch die Aufwertung des Arbeitslosengeldes, die Verlängerung des Übergangsgeldes, die Einführung einer Krankenversicherung für jene Personen, die ausschließlich wegen der Einkommensanrechnung des Partners bzw Partnerin keine Notstandshilfe erhalten, der Entfall des Bonus-Malus-Modells und die befristete Verschiebung der Befreiung vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag für pflichtversicherte Personen von 57 auf 58 Jahre. Ziel der Novelle ist, die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftskrise auf die Menschen so gering wie möglich zu halten, die Arbeitsplätze abzusichern und auch Anreize zum Erwerb zusätzlicher Qualifikationen zu bieten. Nach Angaben des Sozialministeriums kommt das "Arbeitsmarktpaket 2009" 322.500 Menschen zugute und schafft bzw erhält 34.500 Arbeitsplätze.
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