Am 7. 6. 2000 wurde das Arbeitsrechtsänderungsgesetz (ARÄG) 20001) im Nationalrat beschlossen. Dieses Gesetz enthält vor allem Änderungen des EFZG (Entgeltfortzahlung, Auflösung des Erstattungsfonds), des ABGB (Entgeltfortzahlung, „Postensuchtage“), des AngG („Postensuchtage“), des ASVG (Herabsetzung der Arbeitgeberbeiträge in der Krankenversicherung für Arbeiter), des UrlG (Abschaffung der Urlaubsentschädigung), des AVRAG (Kündigungsschutz für bestimmte ältere Arbeitnehmer in nicht betriebsratspflichtigen Betrieben) und des AlVG (Verlängerung des Arbeitslosengeldbezuges für bestimmte ältere Arbeitnehmer)2).
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