Arbeitsrecht

Neues aus dem Arbeits- und SozialrechtDas Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000

Monika Drs

Am 7. 6. 2000 wurde das Arbeitsrechtsänderungsgesetz (ARÄG) 20001) im Nationalrat beschlossen. Dieses Gesetz enthält vor allem Änderungen des EFZG (Entgeltfortzahlung, Auflösung des Erstattungsfonds), des ABGB (Entgeltfortzahlung, „Postensuchtage“), des AngG („Postensuchtage“), des ASVG (Herabsetzung der Arbeitgeberbeiträge in der Krankenversicherung für Arbeiter), des UrlG (Abschaffung der Urlaubsentschädigung), des AVRAG (Kündigungsschutz für bestimmte ältere Arbeitnehmer in nicht betriebsratspflichtigen Betrieben) und des AlVG (Verlängerung des Arbeitslosengeldbezuges für bestimmte ältere Arbeitnehmer)2).

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Artikel-Nr.
RdW 2000/453

15.08.2000
Heft 8/2000
Autor/in
Monika Drs

Mag. Dr. Monika Drs ist ao. Universitätsprofessorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie beschäftigt sich in ihren Publikationen und Vorträgen ua auch immer wieder mit Fragen des Betriebspensionsrechts.

Publikationen (Auswahl):

Kommentierung diverser Paragraphen im „Zellern Kommentar zum Arbeitsrecht“2 (2011); „Allgemeiner Kündigungs- und Entlassungsschutz, Neuerungen durch die kleine ArbVG-Novelle BGBl I 2010/101“, in Resch, „Kündigungs- und Entlassungsschutz: Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung“ (2012) 15 ff; „Arbeitsrechtliche Instrumentarien zur Beschäftigungssicherung“, in Resch, „Beschäftigungssicherung in der Wirtschaftskrise“ (2009) 17; Arbeits- und Sozialrecht, Lernen – Üben – Wissen (2009); Betriebspensionsrecht (Hrsg und Mitautorin, 2008).