Ziel des vom BMF eingebrachten Teil I zum BBKG 2024 (ME 7. 5. 2024, 341/ME 27. GP) ist es, die Scheinunternehmerschaft früher festzustellen und ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, um Betrüger früher und umfassender sanktionieren zu können.
Als effektive Maßnahme gegen Scheinunternehmen wird eine Sanktion für die Erstellung und Verwendung von Schein- und Deckungsrechnungen normiert. Mit der Einführung dieser neuen Finanzordnungswidrigkeit (und einer vorgesehenen Geldstrafe von bis zu 100.000 €) ist aufgrund der Kurzlebigkeit der meisten Scheinunternehmen und damit einhergehender fehlender Greifbarkeit von Verantwortlichen und Vermögenswerten ein zeitnahes und wirksames Vorgehen gewährleistet.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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