Am 28. 11. 2016 wurde zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet.1 Das Abkommen ist am 1. 3. 2018 in Kraft getreten und findet gem seinem Art 28 Abs 2 erstmals ab dem Steuerjahr 2019 Anwendung. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens sowie eine zusammenfassende Gegenüberstellung mit dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA) idF 2014 sowie dem alten DBA aus 1970. Das Abkommen ist ein vom MLI2 erfasstes Abkommen. Die durch das MLI bewirkten Änderungen bzw Modifikationen werden aufgrund der von Israel am 13. 9. 2018 gegenüber dem Depositar (OECD) notifizierten Ratifikation gem Art 34 Abs 2 MLI am 1. 1. 2019 in Kraft treten und gem Art 35 MLI in Bezug auf Abzugssteuern erstmals ab 1. 1. 2019 und in Bezug auf veranlagte Steuern erstmals auf das Steuerjahr 2020 Wirksamkeit erlangen.
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