Internationales Steuerrecht

Neues Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Japan

Hon.-Prof. MR i.R. Dr. Heinz Jirousek

Am 30. 1. 2017 wurde zwischen der Republik Österreich und Japan ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung unterzeichnet.1 Das Abkommen ist am 27. 10. 2018 in Kraft getreten und findet gem seinem Art 30 Abs 2 erstmals ab dem Steuerjahr 2019 Anwendung. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens sowie eine zusammenfassende Gegenüberstellung mit dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA) idF 2014 sowie dem alten DBA aus 1961. Das Abkommen wird vom MLI2 nicht erfasst. Die für die Erfüllung des BEPS3-Mindeststandards erforderlichen Rechtsvoraussetzungen sowie darüber hinaus gehende BEPS-Maßnahmen wurden auf bilateralem Weg im Rahmen dieses Abkommens vereinbart.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/871

15.12.2018
Heft 23/2018
Autor/in
Heinz Jirousek

MR i.R. Hon.-Prof. Dr. Heinz Jirousek war langjähriger Leiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF und Senior Researcher am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien.