Wirtschaftsrecht

Neues durch MiFID 2 und PSD 2

Dr. Markus Heidinger, LL.M. / Dr. Rene Kreisl, LL.M., MBA

Im Jahr 2018 sind mit der Umsetzung von MiFID 21 und der PSD 22 zwei wichtige Bausteine der europäischen Finanzmarktregulierung in Kraft getreten. Dieser Beitrag widmet sich neuen Anwendungsfällen und neuen Ausnahmen, Beispielen für Goldplating und den wichtigsten Änderungen für Anleger bzw Kunden und beaufsichtigte Unternehmen. Über MiFID 2 und PSD 2 hinaus wird Sustainable Finance als ein Beispiel für große Entwicklungstendenzen im Finanzmarktaufsichtsrecht kurz dargestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/520

19.11.2018
Heft 11/2018
Autor/in
Markus Heidinger

RA Dr. Markus Heidinger, LL.M. (King´s College London), ist selbständiger Rechtsanwalt in Kooperation mit der WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Bank- und Gesellschaftsrecht, Corporate Finance und Kapitalmarktrecht; zahlreiche Fachvorträge und Publikationen zu bank-, gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen.

Rene Kreisl

Dr. Rene Kreisl, MA, LL.M., MBA, ist Mitglied des Vorstands der Macquarie Investment Management Austria Kapitalanlage AG (Recht, Compliance und Risikomanagement) und Redaktionsmitglied der ZFR.

Publikationen (Auswahl):
Kommentierung der §§ 18 bis 21, 39 bis 45, 128 und 189 bis 194 (gemeinsam mit N. Raschauer) in Macher et al (Hrsg.), InvFG Kommentar (2. Auflage, Wien 2013) und §§ 7 bis 20 in Gruber (Hrsg.), BörseG 2018 (Wien 2020).