Wirtschaftsrecht

Neues Erbrecht ab 1991

Martin Schauer

Am 13. 12. 1989 wurde im Nationalrat das Erbrechtsänderungsgesetz 1989 (ErbRÄG 1989, BGBl 1989/656)1) beschlossen. Ein schon seit längerem geplantes Gesetzgebungsvorhaben hat damit seinen Abschluß gefunden2). Gleichzeitig wurde eine Novellierung des Anerbenrechts vorgenommen (BGBl 1989/657 ff), die in der Folge jedoch ausgeklammert bleibt.

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Artikel-Nr.
RdW 1990, 70

01.03.1990
Heft 3/1990
Autor/in
Martin Schauer

Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer forscht und lehrt am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören Privatwirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Erb- und Stiftungsrecht, Erwachsenenschutzrecht.