Wirtschaftsrecht

Neues Erbrecht ab 1991

Martin Schauer

Am 13. 12. 1989 wurde im Nationalrat das Erbrechtsänderungsgesetz 1989 (ErbRÄG 1989, BGBl 1989/656)1) beschlossen. Ein schon seit längerem geplantes Gesetzgebungsvorhaben hat damit seinen Abschluß gefunden2). Gleichzeitig wurde eine Novellierung des Anerbenrechts vorgenommen (BGBl 1989/657 ff), die in der Folge jedoch ausgeklammert bleibt.

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Artikel-Nr.
RdW 1990, 70

01.03.1990
Heft 3/1990
Autor/in
Martin Schauer

Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer ist Professor am Department for Civil Law der Masaryk-Universität Brünn und Gastprofessor an der Universität Liechtenstein. Zuvor hatte er Professuren an der Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität inne. Sein Arbeitsgebiet ist das Wirtschaftsprivatrecht mit Schwerpunkten im Erbrecht, Stiftungsrecht und Gesellschaftsrecht sowie im Versicherungsrecht.