Trotz mancher Zusammenbrüche auch aufsichtsratsbestückter großer Unternehmen hat der Gesetzgeber sein Vertrauen in die insolvenzprophylaktische Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrates offenbar nicht verloren. Wie es in den Erläuterungen der RV heißt, soll die Effizienz des Kontrollorgans Aufsichtsrat durch verschiedene gesetzliche Änderungen verstärkt werden, insbesondere soll eine bessere Information der Aufsichtsratsmitglieder gewährleistet und eine Intensivierung der Kontrolltätigkeit erreicht werden (734 BlgNR 20. GP S 34). Über diese Maßnahmen soll der folgende Überblick informieren.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.