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Neues für Zahlungspläne und Abschöpfungsverfahren durch das RIRUG

Dr. Maria Posani

Nach Art 21 Abs 1 RIRL1 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Frist, nach deren Ablauf insolvente Unternehmer in vollem Umfang entschuldet werden können, höchstens drei Jahre beträgt. Anlässlich der Umsetzung dieser europäischen Grundsatzentscheidung durch das RIRUG2 werden Gläubiger- und Schuldnerinteressen bei Zahlungsplänen und Abschöpfungsverfahren neu ausbalanciert. Der vorstehende Beitrag gibt einen Überblick und beleuchtet die zentralen Neuerungen für die Restschuldbefreiung natürlicher Personen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2021/94

31.07.2021
Heft 3/2021
Autor/in
Maria Posani

Dr. Maria Posani ist Richterin des Handelsgerichts Wien und Lehrbeauftragte für das Zivilverfahrens-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht an der Universität Wien. Zuvor war sie Rechtsanwältin und Universitätsassistentin am Institut für Zivilverfahrensrecht. Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen und Fachvortragende.