(Kirchmayr/Achatz, taxlex 2/2013, S. 41)
Im Editorial kommen die Autoren zum Ergebnis, dass das Steuerabkommen einschließlich des Änderungsprotokolls klarere Verhältnisse zu unserem Nachbarstaat Liechtenstein schaffe. Schwarzgeldstrukturen könnten - ebenso wie mit der Schweiz - anonym oder durch Offenlegung regularisiert werden. Darüber hinaus gebe es nunmehr auch erstmals eine konkrete steuerrechtliche Basis für die Besteuerung von FL-Stiftungen in Ö.
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