(Stöger, SWK 28/2012, S. 1193)
Der OGH stelle klar, dass die Ansprüche von geschädigten Dritten, zB Kreditgebern, hins der Verjährungsproblematik des § 275 Abs 5 UGB nicht anders zu behandeln seien als Ansprüche der geschädigten Gesellschaft selbst. Damit seien bis auf Randthemen die offenen verjährungsrechtlichen Grundfragen für den Bereich der Abschlussprüfung beantwortet.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.
Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.