Wirtschaftsrecht

Neues vom OGH zum gewerberechtlichen Geschäftsführer

Dr. Wolf-Georg Schärf

„Die GewO enthält keine Bestimmung, die den Gewerbeinhaber verpflichtet, Aufträge fachgerecht auszuführen.“ Dieser befremdliche Satz findet sich in der Begründung des Urteils des Obersten Gerichtshofes vom 5. 11. 2002 zu 4 Ob 236/02 2). Soweit ersichtlich, beschäftigte sich zum ersten Mal in Österreich der OGH mit der Frage der Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers gegenüber Dritten. Grundlage der Haftungsüberlegungen war§ 39 GewO.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/421

15.09.2003
Heft 9/2003
Autor/in
Wolf-Georg Schärf

Dr. Wolf-Georg Schärf ist Rechtsanwalt in Wien und ist und war in mehreren Gesellschaften Vorsitzender des Aufsichtsrates. Er hat auch eine große Anzahl von Publikationen im Gesellschaftsrecht veröffentlicht und ist Herausgeber des International Journal of Nuclear Law.

Publikationen (beispielsweise):
Entscheidungsanmerkung zu EuGH Entscheidung vom 27.10.09 (C-115/08, Land Oberösterreich / CEZ), EuZW 1/2010, S 33f (2010); The Temelin judgment of the European Court of Justice / NLB 2010, 79ff (2010); Österreichisches Recht versus Euratom (3. Teil), RdU 2010, 188 (2010); Europäisches Atomrecht, 2. Auflage, De Gruyter Verlag Berlin (2012).