Zu VfGH 26. 9. 2011, K I-1/11 (Brenner Basistunnel), und negativen Kompetenzkonflikten
Mit seinem Erkenntnis vom 26. 9. 2011 hat der VfGH - nicht ganz unerwartet - seine Auffassung zum erforderlichen Rechtsschutz der betroffenen Öffentlichkeit in Verfahren nach dem 3. Abschnitt des UVP-G bestätigt und den entgegenstehenden Zurückweisungsbeschluss des VwGH aufgehoben. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Entscheidung des VfGH vor dem Hintergrund seiner bisherigen Rsp zur Kompetenzgerichtsbarkeit und geht offenen staats- und unionsrechtlichen Rechtsschutzfragen nach.
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