Zwei Urteile des EuGH hätten Bewegung in die umsatzsteuerliche Beurteilung von Leasinggeschäften gebracht. Bewegung könne aber auch zu Instabilität und Rechtsunsicherheiten führen. Insb die Abkehr von den bisherigen Zurechnungsgrundsätzen für Leasinggüter werfe eine Reihe von Zweifelsfragen auf.
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